Umweltverträglichkeit

UVP-Vorprüfung (Screening)

In einem ersten Schritt erfolgt die Vorprüfung der UVP-Pflicht, das sogenannte „Screening“. Hierzu sind Screening-Unterlagen zu erarbeiten, die der Genehmigungsbehörde als Entscheidungsgrundlage hinsichtlich der Notwenigkeit einer UVP dienen.

Unser Leistungsspektrum zur Erarbeitung von Screening-Unterlagen zur Allgemeinen Vorprüfung umfasst:

  • Darstellung des Vorhabens im Hinblick auf die Nutzung der Umwelt
  • Beschreibung des Standortes: Darstellung der Nutzungskriterien (Raumnutzung), Qualitätskriterien (Reichtum, Qualität und Regenerationsfähigkeit von Wasser, Boden, Luft, Pflanzen, Tieren und Landschaftsbild) sowie Schutzkriterien (Schutzstatus der Schutzgüter sowie Schutzgebiete)
  • Darstellung der Auswirkungen des Vorhabens nach Ausmaß, Schwere und Komplexität, Wahrscheinlichkeit, Dauer und Häufigkeit der Auswirkungen

UVP-Bericht

Wird von der zuständigen Behörde die UVP-Pflicht festgestellt, ist die Erarbeitung eines UVP-Berichts erforderlich. 

Unser Leistungsspektrum zur Erarbeitung von UVP-Berichten umfasst: 

  • Erstellung von Scoping-Unterlagen zur Abstimmung des Untersuchungsbedarfs
  • Darstellung des Vorhabens im Hinblick auf die Nutzung und Gestaltung der Umwelt
  • Bestandsaufnahme und Bewertung der Schutzgüter Boden, Wasser, Luft, Pflanzen, Tiere, Biologische Vielfalt, Landschaftsbild, Mensch / menschliche Gesundheit und Kulturgüter,
  • Darstellung geschützter Landschaftsbestandteile
  • Auswirkungsanalyse: Ermittlung der erheblichen Auswirkungen auf die betroffenen Schutzgüter
  • Ermittlung von Wechselwirkungen zwischen Auswirkungen auf verschiedene Schutzgüter sowie von kumulativen Wirkungen zwischen dem Vorhaben und Planungen anderer Träger im Planungsraum
  • Alternativenbetrachtungen: Untersuchung der Auswirkungen verschiedener Planungsvarianten
  • Entwicklung von Strategien zur Vermeidung, Verminderung oder Kompensation von Auswirkungen
  • Planfassung in Text und Karten
  • Ortstermine, Abstimmungen mit der zuständigen Naturschutzbehörde, dem Auftraggeber und ggf. weiterer Beteiligter im Planungsgebiet und Fachgutachtern

Der UVP-Bericht ist nach der UVPG-Änderung 2017 das zentrale Dokument der Antragsunterlagen zur UVP. Die Betrachtungen zum Artenschutz, zur NATURA 2000 - Verträglichkeit sowie zur Eingriffsregelung werden als eigene Abschnitte in den UVP-Bericht integriert.